Restnutzungsdauer Gutachten in Babenhausen
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Restnutzungsdauer
Gutachten
„Jede Immobilie altert – wir berechnen ihre wirtschaftliche Restdauer.“
Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis mit einem professionellen Nutzungsdauer-Gutachten
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Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt, wie viele Jahre eine Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden kann – das ist wichtig für die Immobilienbewertung, Abschreibung und Finanzierung.
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Es beantwortet also die Frage: Wie lange lässt sich die Immobilie bei üblicher Nutzung noch wirtschaftlich betreiben, bevor grundlegende Immobiliensanierungen oder ein Abriss nötig werden.
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Nur qualifizierte Sachverständige dürfen ein solches Gutachten ausstellen – es muss objektiv und nachvollziehbar sein, um anerkannt zu werden.
Ein Nutzungsdauer-Gutachten von Kinay & Partner mbB in Babenhausen (Hessen) ermöglicht es Ihnen, die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie präzise nachzuweisen. Dadurch können Sie von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren und Ihre Abschreibungen (AfA) optimieren. Unsere Immobiliengutachter erstellen rechtssichere und fundierte Gutachten zur Nutzungsdauer – anerkannt bei Finanzämtern und vor Gericht.
Wie Vermieter mit einem Nutzungsdauer-Gutachten Steuern optimieren
Immobilieneigentümer haben im Rahmen der jährlichen Steuererklärung die Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Gesetzlich ist die Abschreibungsdauer (AfA) für Wohnimmobilien pauschalisiert und beträgt in der Regel 50 Jahre – entsprechend einer jährlichen Abschreibung von 2 %.
Was viele Vermieter und Immobilienbesitzer jedoch nicht wissen: Der Gesetzgeber eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen. Dies geschieht durch ein Nutzungsdauer-Gutachten. Wird ein solches Gutachten der Steuererklärung beigefügt, ist das Finanzamt gemäß BMF-Schreiben verpflichtet, die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die kürzere, nachgewiesene Nutzungsdauer anzupassen.
Da die Gesamtsumme der Abschreibung unverändert bleibt, sich jedoch der Zeitraum verkürzt, steigt der jährliche Abschreibungsbetrag deutlich an. Die Folge: höhere steuerliche Aufwendungen pro Jahr und eine spürbare Reduzierung des zu versteuernden Einkommens. Damit können Vermieter mit nur einem einzigen Restnutzungsdauer-Gutachten dauerhaft jährliche Steuerersparnisse erzielen.
Die von uns erstellten Nutzungsdauergutachten genießen eine hohe Akzeptanz bei Finanzämtern und vor Gericht. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Immobiliengutachter in Babenhausen (Hessen) und im RheinMain-Gebiet bieten wir Ihnen eine rechtssichere Grundlage, um Ihre steuerlichen Potenziale optimal auszuschöpfen.
Inhalt des Gutachtens
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Beschreibung der Immobilie: Baujahr, Bauweise, Lage, Nutzung
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Zustandsbewertung: Bausubstanz, Modernisierungsstand, Instandhaltung
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Rechtslage: baurechtliche Einflüsse, Denkmalschutz, Erbbaurecht etc.
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Bewertung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer: in Jahren, unter Berücksichtigung individueller Faktoren
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Begründung: auf Basis anerkannter Methoden, Normen und aktueller Marktverhältnisse
Wer darf ein Restnutzungsdauer-Gutachten ausstellen?
Nicht jeder darf ein solches Gutachten ausstellen. Erlaubt und anerkannt sind in der Regel nur:
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung
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Zertifizierte Gutachter:innen nach DIN EN ISO/IEC 17024
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Architekten oder Bauingenieure mit fundierter Gutachtenerfahrung
Wichtig ist, dass das Gutachten objektiv, nachvollziehbar und marktkonform erstellt wird – gerade, wenn es bei Behörden, Finanzämtern oder Banken eingereicht werden soll. Ein selbst erstelltes Schreiben oder eine Bewertung durch eine nicht qualifizierte Person wird in der Regel nicht anerkannt.
FAZIT = Steuern sparen dank kürzerer Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie
Parameter | ohne Gutachten | mit Gutachten |
|---|---|---|
Kaufpreis | 550.000 € | 550.000 € |
Gebäudewert (ohne Grundstück) | 400.000 € | 400.000 € |
Restnutzungsdauer | 50 Jahre | 25 Jahre |
Abschreibungssatz | 2 % | 4 % |
jährliche Abschreibung | 8.000 € | 16.000 € |
Differenz der Abschreibung | + 8.000 € | |
Steuervorteil pro Jahr (bei z.B. 40 % persönlichen Steuersatz) | 3.200 € | |
Gesamtersparnis über die Laufzeit | 80.000 € | |
Amortisation des Gutachtens | im ersten Jahr nach Einreichung beim Finanzamt |
FAQ Restnutzungsdauer
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