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Fördermittelberatung 
Optimale Nutzung staatlicher Zuschüsse und Kredite

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann von staatlichen Fördermitteln profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen.

Um eine Förderung zu erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Unser unabhängiges Planungs- und Beratungsbüro ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes registriert und berechtigt, Förderanträge für Eigentümer, Ersterwerber oder Wohnungseigentümergemeinschaften einzureichen.

Wir analysieren Ihre individuellen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Auswahl passender Förderprogramme. Ob KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen oder Sanierungskonzepte – wir begleiten Sie von der Antragstellung über die Planung bis hin zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen.

Profitieren Sie von unserer Expertise, um den Förderdschungel zu durchblicken und alle finanziellen Vorteile auszuschöpfen. Nutzen Sie jetzt die staatliche Förderung und sparen Sie langfristig Energie und Kosten!

So läuft die Beantragung mit uns ab

BAFA-Förderung

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

-> So begleiten wir dich durch den Antragsprozess:

​​

1. Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB)

  • Wir analysieren das Gebäude und erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) mit allen förderfähigen Maßnahmen.

  • Bei TPB Erstellung muss ein Liefer-/Leistungsvertrag mit Vorbehaltsklausel vorliegen. 

  • Falls erforderlich, unterstützen wir dich bei der Vertragsgestaltung mit Vorbehaltsklausel*.

 

*Die "Vertragsgestaltung mit Vorbehaltsklausel" bedeutet, dass ein Auftrag oder Vertrag zwischen einem Bauherren und einem Handwerksbetrieb so formuliert wird, dass die Durchführung der Maßnahmen unter Vorbehalt der Förderzusage steht. Bei Förderprogrammen wie denen von BAFA und KfW dürfen Maßnahmen erst nach der Antragstellung beauftragt werden. Da jedoch oft bereits ein Angebot von Handwerkern benötigt wird, bevor der Förderantrag gestellt wird, kann eine solche Vorbehaltsklausel im Vertrag helfen.

​​2. Antragstellung beim BAFA

  • Wir übernehmen gerne die Antragstellung über das BAFA-Portal und kümmern uns um alle erforderlichen Nachweise.

  • Nach Prüfung erhält unser Kunde den Zuwendungsbescheid.

3. Umsetzung der Maßnahmen

  • Sobald der Zuwendungsbescheid erteilt wurde, können die Maßnahmen begonnen werden.

  • Wir begleiten die Umsetzung und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

4. Nachweis und Auszahlung der Förderung

  • Nach Abschluss der Arbeiten erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und reichen den Verwendungsnachweis ein.

  • Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis und zahlt die Förderung bei positiver Prüfung aus.

KfW-Förderung – Förderkredite & Zuschüsse

​​

Die KfW bietet günstige Kredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und Sanierungen. Hier läuft der Antrag etwas anders als bei der BAFA.

-> So begleiten wir dich durch den Antragsprozess:

1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch uns als Energieberater

  • Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und stimmen alle Maßnahmen mit der KfW ab.

  • Unser Kunde kann mit der BzA zur Bank gehen und den Förderkredit beantragen.

2. Kreditbeantragung & Maßnahmenstart

  • Sobald die Bank den Kredit genehmigt hat, können die Bauaufträge vergeben werden.

  • Wir stehen während der Umsetzung als Baubegleiter zur Verfügung.

3. Maßnahmenabschluss & Nachweisführung

  • Nach Fertigstellung der Sanierung prüfen wir die Nachweise, stellen förderfähige Kosten zusammen (Rechnungen) und erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  • Der Kunde reicht diese bei seiner Hausbank ein.

4. Prüfung durch die KfW & Auszahlung

  • Die Bank leitet alle Unterlagen an die KfW weiter.

  • Nach erfolgreicher Prüfung reduziert die KfW das Darlehen oder zahlt den Zuschuss aus.​​

Honorar

450 EUR

zzgl. MwSt.

 

Ein- und Zweifamilienhäuser

 

Mehrfamilienhäuser

650 EUR

zzgl. MwSt.

Förderübersicht
Im Einzelnen gelten die nachfolgenden  Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 %

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Grundfördersatz =               15 %

  • iSFP-Bonus =                        5 %

  • Klimageschw.-Bonus =          - %

  • Effizienzbonus =                    - %

  • Einkommens-Bonus =           - %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Biomasseheizungen¹

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Wasserstofffähige Heizungen

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Anschluss an ein Gebäudenetz

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz

  • Grundfördersatz =               15 %

  • iSFP-Bonus =                        5 %

  • Klimageschw.-Bonus =           - %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =            - %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Anlagentechnik

(außer Heizung)

  • Grundfördersatz =               15 %

  • iSFP-Bonus =                        5 %

  • Klimageschw.-Bonus =          - %

  • Effizienzbonus =                    - %

  • Einkommens-Bonus =           - %

  • Fachpl. & Baubegleitung = 50 %

Wärmepumpen

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Heizung auf Basis erneuerbarer Energien

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Anschluss an ein Wärmenetz

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

2. Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

  • Grundfördersatz =               50 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus =           - %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =            - %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Solarthermische Anlagen

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Brennstoffzellenheizung

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

u. a. Errichtung, Umbau, eines Gebäudenetzes²

  • Grundfördersatz =               30 %

  • iSFP-Bonus =                         - %

  • Klimageschw.-Bonus = max. 20 %

  • Effizienzbonus =                     - %

  • Einkommens-Bonus =         30 %

  • Fachpl. & Baubegleitung =  50 %

Heizungsoptimierung

  • Grundfördersatz =               15 %

  • iSFP-Bonus =                        5 %

  • Klimageschw.-Bonus =           - %

  • Effizienzbonus =

  • Einkommens-Bonus =

  • Fachpl. & Baubegleitung =

 

Anmerkungen
¹ Biomasseheizungen erhalten bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwerts für Staub ≤ 2,5 mg/m³ einen zusätzlichen Zuschlag von 2.500 €.
² Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 31. Dezember 2028 mit einem erhöhten Bonus von 20 %.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand 01.01.2024

Warum mit uns arbeiten?

✅ Wir sind zertifizierte Energieeffizienz-Experten und in der offiziellen Liste eingetragen.
✅ Wir übernehmen die komplette Planung, Antragstellung und Nachweise.
✅ Wir sorgen dafür, dass keine Fördermittel verloren gehen und alles reibungslos läuft.

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!

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