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Marktwert vs. Beleihungswert

Marktwert

Gemäß §194 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie als der Preis definiert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Dies bedeutet, dass der Marktwert den geschätzten Betrag darstellt, für den ein Objekt zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter normalen Marktbedingungen verkauft werden könnte.

Beleihungswert

Im Gegensatz dazu regelt §16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) die Ermittlung des Beleihungswerts. Dieser Wert dient als Grundlage für die Vergabe von Krediten und wird ebenfalls von einem unabhängigen Gutachter ermittelt. Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht überschreiten und wird durch eine vorsichtige Bewertung der Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung langfristiger Merkmale und regionaler Marktgegebenheiten bestimmt. Spekulative Elemente sind dabei ausgeschlossen.

​Im Gegensatz zum Verkehrswert, der durch Marktschwankungen beeinflusst wird, ist der Beleihungswert eine konservative Schätzung, die die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie widerspiegelt.

Es ist wichtig, dass die Wertermittlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird. Unser Unternehmen (Kinay & Partner mbB) erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen und verfügt über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung, um eine zuverlässige Wertermittlung durchzuführen.

Ansprechpartner

Andac Kinay

Andac Kinay

Büro: 06073 72 44 244

Mobil: 0173 70 50 134

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