Normierte Verfahren nach ImmoWertV
Das Sachwertverfahren betrachtet die Herstellungskosten des Gebäudes, bereinigt um die Alterswertminderung. Die bereinigten Herstellungskosten werden anschließend um den Bodenwert ergänzt, um einen vorläufigen Sachwert zu ermitteln. Dieser wird dann an die aktuellen Marktbedingungen angepasst, um den endgültigen Sachwert zu erhalten. Diese Methode eignet sich besonders für selbstbewohnte Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser.
Beim Ertragswertverfahren werden die vorhandenen / erwarteten Mieteinnahmen betrachtet, abzüglich der Bewirtschaftungskosten, um den Reinertrag zu erhalten. Dieser wird dann kapitalisiert und mit dem Bodenwert addiert, um den vorläufigen Ertragswert zu bestimmen. Anschließend werden besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt, um den endgültigen Ertragswert zu ermitteln. Es wird vor allem bei Immobilien angewendet, die zur Renditeerzielung genutzt werden, wie Mehrfamilienhäuser oder Wohn-/Geschäftshäuser.
Beim Vergleichswertverfahren werden bereits bekannte Verkaufspreise ähnlicher / vergleichbarer Immobilien herangezogen und entsprechend den spezifischen Eigenschaften des zu bewertenden Objekts angepasst. Diese Methode wird vor allem bei der Bewertung von Eigentumswohnungen und Grundstücken verwendet, da sie auf direkten Vergleichen basiert.