Gutachtenformen
Markt- und Beleihungswertgutachten:
Diese Gutachten werden von spezialisierten Beleihungswertgutachtern erstellt und sind für Finanzinstitutionen von Bedeutung. Sie erfordern besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung sowie eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Marktwertgutachten als Vollgutachten:
Diese Gutachten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen eines Verkehrswertgutachtens gemäß Baugesetzbuch §194 und der ImmoWertV. Sie werden u. a. für
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das Finanzamt im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten oder Schenkungen,
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im Rahmen von Scheidungsverfahren,
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gerichtlichen Auseinandersetzungen
benötigt.
Marktwertgutachten als Kurzgutachten:
Diese bieten eine präzise und zuverlässige Bewertung des Marktwerts gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Sie finden Anwendung u. a. bei
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Immobilienkauf und -verkauf,
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Vermögensaufstellungen,
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außergerichtlichen Einigungen.
Wertindikation:
Ferner bieten wir unseren Kunden eine Wertindikation an. Diese umfasst eine erste grobe Schätzung des Immobilienwerts, ohne dass eine physische Besichtigung durchgeführt wird. Während eine Wertindikation weniger detailliert ist als ein formelles Gutachten, bietet sie potenziellen Käufern oder Verkäufern eine grobe Orientierung über den möglichen Wert der Immobilie. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Wertindikation nicht den Umfang einer gründlichen Bewertung ersetzt.